|
Standard des Weissen Schäferhundes
|
WEISSER SCHWEIZER SCHÄFERHUND
- Berger Blanc Suisse -
VERWENDUNG:
Familien- und Begleithund
KLASSIFIKATION F.C.I.:
Gruppe 1 Hütehunde und Treibhunde,
(ausgenommen Schweizer Sennenhunde.
Sektion 1
Schäferhunde
Ohne Arbeitsprüfung.
KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS:
In den USA und Kanada konnten sich Weisse Schäferhunde
allmählich zu einer eigenständigen Rasse entwickeln. Anfangs der 70-er Jahre
wurden die ersten Tiere in die Schweiz importiert. Der amerikanische Rüde „Lobo“, geboren am 05.
März 1966, kann als Stammvater der Rasse in der Schweiz angesehen werden. Aus
Verbindungen mit diesem in der Schweiz registrierten Rüden sowie weiteren
Importhunden aus den USA und Kanada wurden die Weissen Schäferhunde allmählich
über ganz Europa verbreitet, wo sie heute, über Generationen rein gezüchtet, in
grosser Zahl leben. Deshalb werden diese Hunde seit Juni 1991 in der Schweiz
als neue Rasse im Anhang des Schweizerischen Hundestammbuches (SHSB) geführt.
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD:
Kräftiger, gut bemuskelter, mittelgrosser, stehohriger,
stockhaariger oder langstockhaariger weisser Schäferhund von gestrecktem
Format, mittelschwerem Knochenbau und eleganten, harmonischen Körperumrissen.
WICHTIGE PROPORTIONEN:
Mässig langes Rechteckformat. Verhältnis Rumpflänge (von
der Bugspitze zum Sitzbeinhöcker gemessen) zu Widerristhöhe - 12 : l0.
Die Distanz vom Stop
bis zum Nasenschwamm ist
geringfügig grösser als die vom Stop bis zum Hinterhaupthöcker.
VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN):
Lebhaftes und ausgeglichenes Temperament,
bewegungsfreudig, aufmerksam mit guter Führigkeit. Von überwiegend
freundlicher, aber unaufdringlicher Kontaktbereitschaft. Hohe soziale Kompetenz
und Bindungsbereitschaft. Niemals
ängstlich oder inadäquat aggressiv. Ein freudiger und gelehriger Arbeits- und
Sporthund mit Potenzial fur vielseitige Ausbildungen. Hohe soziale Kompetenz
und Anpassungsfähigkeit lassen eine ausgezeichnete Integration in das soziale
Umfeld zu.
KOPF:
OBERKOPF:
Kräftig, trocken und fein modelliert, zum Körper passend. Von oben und von der
Seite gesehen keilförmig.
Die oberen Begrenzungslinien von Schädel und Fang sind
parallel.
- Schädel:
Nur wenig gewölbt, angedeutete Mittelfurche.
- Stop:
Geringfügig ausgeprägt, aber deutlich erkennbar.
GESICHTSSCHÄDEL:
- Nasenschwamm:
Mittelgross; schwarzes Pigment erwünscht, Wechselnase und aufgehellter
Nasenschwamm zulässig.
- Fang:
Kräftig und im Verhältnis zum Schädel mässig lang; Nasenrücken und untere
Fanglinie gerade, zur Nase hin leicht zusammenlaufend.
- Lefzen:
Trocken, gut anliegend, möglichst vollständig schwarz.
- Kiefer/Zähne:
Kräftiges und vollständiges Scherengebiss, wobei die Zähne senkrecht im
Kiefer stehen sollen.
- Augen:
Mittelgross, mandelförmig, leicht schräg eingesetzt; Farbe braun bis dunkelbraun; Lider gut
anliegend; schwarze Lidränder erwünscht.
- Ohren:
Hoch angesetzte, gut aufrecht getragene, parallel nach vorn gerichtete
grosse Stehohren in Form eines länglichen, oben leicht abgerundeten
Dreiecks.
HALS:
Mittellang, gut bemuskelt und harmonisch
auf den Körper aufgesetzt; keine Wammenbildung; die elegant geschwungene
Nackenlinie verläuft ohne Unterbrechung vom mässig hoch getragenen Kopf bis zum
Widerrist.
KÖRPER:
- Obere
Profillinie : Kräftig, muskulös, mittellang.
- Widerrist: Betont.
- Rücken:
Horizontal, fest.
- Lenden:
Stark bemuskelt.
- Kruppe:
Lang und von mittlerer Breite, zum
Rutenansatz sanft abfallend.
- Brust:
Nicht zu breit, tief, (ca. halbe Widerristhöhe), bis zu den Ellenbogen
reichend; ovaler, weit nach hinten reichender Brustkorb, deutliche
Vorbrust.
- Untere
Profillinie und Bauch: Straffe, schlanke Flankenpartie; Bauchlinie leicht
aufgezogen.
RUTE:
Rundum buschig behaarte Säbelrute, die sich zur Spitze
hin verjüngt; eher tief angesetzt, mindestens bis zum Sprunggelenk reichend; in
Ruhe hängend oder im unteren Drittel leicht aufgebogen; in der Bewegung höher,
aber nie über der Rückenlinie getragen.
GLIEDMASSEN:
VORDERHAND:
- Allgemeines:
Kräftig, sehnig, mittelschwer. Von vorne gesehen gerade; nur mässig
breiter Stand; von der Seite gesehen gut gewinkelt.
- Schultern:
Langes und gut schräg gestelltes Schulterblatt; gute Winkelung; ganze
Schulterpartie stark bemuskelt.
- Oberarm:
Von genügender Länge, stark bemuskelt.
- Ellenbogen:
Gut anliegend.
- Unterarm:
Lang, gerade, sehnig.
- Vordermittelfuss: Fest und nur wenig schräg gestellt.
Vorderpfoten: Oval; Zehen dicht aneinanderliegend und gut
gewolbt; geste, widerstandsfähige, schwarze Ballen; dunkle Krallen erwünscht.
HINTERHAND:
- Allgemeines:
Kräftig, sehnig, mittelschwer. Von hinten gesehen gerade und parallel,
nicht zu breit stehend; von der Seite gesehen gut gewinkelt.
- Oberschenkel:
Mittellang, mit starker Bemuskelung.
- Knie
: Ausreichend gewinkelt.
- Unterschenkel:
Mittellang, schräg, mit festen Knochen und gut bemuskelt.
- Sprunggelenk:
Kräftig, gut gewinkelt.
- Hintermittelfuss:
Mittellang, gerade, sehnig.
- Hinterpfoten:
Oval, etwas länger als Vorderpfoten; Zehen dicht aneinanderliegend und gut gewölbt; feste,
widerstandsfähige, schwarze Ballen; dunkle Krallen erwünscht.
GANGWERK: Rhythmischer
Bewegungsablauf, gleichmässig zügig und ausdauernd; weit ausgreifender Vortritt
und kraftvoller Schub; im Trab raumgreifend und leichtfüssig.
HAUT: Ohne
Falten, dunkel pigmentiert.
HAARKLEID:
Haar:
- Mittellanges Haar:
Dicht, gut anliegendes Stockhaar; reichliche Unterwolle überdeckt von kräftigen,
geraden Grannen; Fang, Gesicht, Ohren und Vorderseite der Läufe sind
kürzer behaart; am Nacken und an der Rückseite der Läufe etwas länger.
Leicht gewelltes, hartes Haar zulässig.
- Langes Haar:
Dicht, gut anliegendes Stockhaar, reichliche Unterwolle überdeckt von
kräftigen, geraden Grannen; Fang, Gesicht, Ohren und Vorderseite der Läufe
sind kürzer behaart; am Hals formt das lange Haar eine deutliche Mähne, an
der Rückseite der Läufe einen längeren
Behang und das Haar an der Rute ist buschig. Leicht gewelltes,
hartes Haar zulässig.
GRÖSSE UND GEWICHT:
Typvolle Hunde dürfen wegen leichter Unter- oder
Übergrosse nicht ausgeschlossen werden.
Widerristhöhe:
Rüden 58
- 66 cm Hündinnen 53 -
61 cm
Gewicht:
Rüden ca. 30 – 40 kg
Hündinnen
ca. 25
– 35 kg.
FEHLER: Jede
Abweichung von den vorgenannten Punkten ist als Fehler anzusehen, dessen
Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und
dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes zu beachten
ist, und seine Fähigkeit, die verlangte rassetypische Arbeit zu erbringen.
- Schwache Wildfärbung
(schwache gelbliche oder lohfarbene Schattierung) an Ohrenspitzen; Rücken
und Oberseite der Rute.
- Fleckige Pigmentverluste an
Nasenschwamm, Lefzen und/oder Lidrändern.
- Afterkrallen. Ausser in
Ländern, in welchen die Entfernung der Afterkrallen gesetzlich verboten
ist.
SCHWERE FEHLER:
- Plumpe
Erscheinung, zu kurzes Gebäude (quadratisches Format) .
- Mangelndes
Geschlechtsgepräge.
- Fehlen von
mehr als zwei PM1. Die M3 werden nicht berücksichtigt.
- Hängeohren, Kippohren, Knickohren.
- Stark
abfallende Rückenlinie.
- Ringelrute,
Knickrute, Hakenrute, Rute über dem Rücken getragen
- Weiches,
seidiges Deckhaar; wollig, lockig, nicht am Körper anliegend;
ausgesprochenes Langhaar ohne Unterwolle.
- Deutliche
Wildfärbung (deutliche, gelbliche oder lohfarbene Verfärbung) an
Ohrspitzen, Rücken und Oberseite der Rute.
DISQUALIFIZIERENDE FEHLER:
- Aggressive
oder ubermässig ängstliche Hunde.
- Hunde, die
deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen
mussen disqualifiziert werden.
- Ängstlichkeit,
hochgradige Schreckhaftigkeit, Angstaggressivität, inadäquate Aggression,
lethargisches Verhalten.
- Ein Auge
oder beide Augen blau, hervortretendes Auge.
- Entropium,
Ektropium.
- Vor- und
Rückbiss, Kreuzbiss.
- Völliger
Pigmentverlust an Nasenschwamm,
Lefzen und/oder Lidrändern.
- Völliger
Pigmentverlust an Haut und Ballen.
- Albinismus.
N.B.: Rüden müssen
zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im
Hodensack befinden.
ÜBERSETZUNG:
Gesellschaft Weisse Schäferhunde Schweiz, Uwe H.Fischer und Dr. J.-M. Paschoud,
ergänzt und uberarbeitet Christina Bailey / Offizielle Originalsprache: (FR).
URSPRUNG: Schweiz.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN OFFIZIELLEN STANDARDS:
04.07.2011.
|